individuelle förderung, beratung



Bei wem kann mein Kind eine individuelle Beratung bekommen?

 

Die folgende Graphik illustriert, an wen Sie sich im Schuljahr 2022/2023 im Beratungsfall wenden können: Zum Vergrößern bitte in die Abbildung klicken.


Was versteht man unter Inklusion?

 

Alle Menschen, alle Kinder und Jugendlichen sind unterschiedlich. Alle sind wir mit Talenten und Fähigkeiten ausgestattet, müssen aber auch mit Begrenzungen umgehen. Manche Kinder und Jugendliche haben von Geburt an erhebliche und dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen oder Sinnesbeeinträchtigungen, andere müssen sich mit einer Lese-Rechtschreib-Störung auseinandersetzen. Wieder andere leben nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit mit dauerhaften Beeinträchtigungen. All das gehört zum Leben und damit auch zur Schule.

 

„Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen.“ (BayEUG Art. 2) Somit haben alle Schüler und Schülerinnen ein Recht auf eine Beschulung entsprechend ihrer erkennbaren Fähigkeiten, ihrer kognitiven Eignung und Leistung.

 

Die Unterschiedlichkeit der Schüler und Schülerinnen schlägt sich manchmal auch bei der Leistungsbewertung nieder. Verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung dienen dazu, Schüler und Schülerinnen mit Beeinträchtigungen in ihrer schulischen Entwicklung zu fördern. Sie richten sich an jene, die nach den lehrplanmäßigen Anforderungen eines Gymnasiums lernzielgleich unterrichtet werden und sollen sie darin unterstützen, das Abitur zu erreichen.

 

Verschiedene Formen der individuellen Unterstützung oder des Nachteilsausgleichs sind dabei keine Bevorzugung, sondern dienen dazu, möglichst gleiche Prüfungsbedingungen für die Erbringung der von allen Schüler und Schülerinnen geforderten Leistung, also eine Chancengleichheit, sicherstellen.

 

Dabei orientieren sich die jeweiligen Maßnahmen am Einzelfall. Wesentliche Förderschwerpunkte sind an unserem Gymnasium:

  • Förderschwerpunkt körperliche und motorische Beeinträchtigung
  • Förderschwerpunkt Hören
  • Förderschwerpunkt Autismus
  • Förderschwerpunkt Sprache

Mit viel Engagement unterstützen die Lehrkräfte die Kinder und Jugendlichen individuell im Unterricht. Dabei ist für uns das entscheidende Ziel der Erwerb ausreichender Kompetenzen und Fähigkeiten, damit die Schüler und Schülerinnen sowohl schulische als auch außerschulische Anforderungen bewältigen und ihren (Lebens-)Weg gut finden können.

 

Wir arbeiten eng mit dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) zusammen. Zum MSD gehören Lehrkräfte von Förderschulen des jeweiligen Förderschwerpunkts. Sie beraten die Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischen Förderbedarf am Gymnasium, deren Eltern und auch die Lehrkräfte, damit ein erfolgreiches Lernen sichergestellt werden kann.

 

Für Ihre Fragen zum Thema Inklusion stehe ich Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung. (Petra.Haferkorn-Pelz@schule.bayern.de)

 

Petra Haferkorn-Pelz (Inklusionsbeauftragte)


Welche Nachhilfeangebote stellt das DHG bereit?

 

Der Elternbeirat organsiert das Nachhilfeangebot „Schüler helfen Schülern“. Bei diesen „Schülernachhilfestunden“ erteilen Schüler und Schülerinnen der höheren Klassen einem(r) Schüler(in) Nachhilfe in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch, Französisch und / oder Latein.

 

Dieses Angebot ist für Schüler der 6.-9. Jahrgangsstufe gedacht. Die Anmeldung ist jederzeit möglich.

 

Die Kosten für 45 Minuten Nachhilfe belaufen sich auf 8,- Euro. Diese können per Barzahlung oder auch per Überweisung beglichen werden.

(Elternbeirat)